Wie hoch sind die maximalen Beiträge in die Säule 3a pro Jahr?
Alle Personen, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen in die gebundene Säule 3a einzahlen. Die dritte Säule hilft Steuern zu sparen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.

Das 3-Säulen-System der Schweizer Altersvorsorge einfach erklärt
Das Schweizer Vorsorgesystem, auch bekannt als 3-Säulen-Prinzip, ist in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert und hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für sich oder die Hinterbliebenen aufrechtzuerhalten. Die drei Säulen bestehen aus der staatlichen Vorsorge (AHV), der beruflichen Vorsorge (BVG) und der privaten Vorsorge (Säule 3a/b) und bilden zusammen eine umfangreiche Absicherung im Alter:
Säule 1 (Existenzsicherung und Vermeidung von Armut)
Säule 2 (Deckung der gewohnten Lebenshaltungskosten)
Säule 3 (steuerlich begünstigte private Selbstvorsorge in Ergänzung zur ersten und zweiten Säule)
Merkmale der Säule 3a
Mit der Säule 3a kannst du im Verlauf deines Erwerbslebens bis zur Pensionierung bei einer Bank oder einer Versicherung ein Sparguthaben anhäufen.
Wichtigste Merkmale der Säule 3a sind:
du kannst jährlich einen Maximalbetrag auf dein Konto einzahlen
die Zinsen sind höher als bei einem Sparkonto
die Beiträge, die du überweist, können jedes Jahr von den Steuern abgezogen werden
für den Bezug des Guthabens gelten bestimmte Bedingungen
bei der Auszahlung des Guthabens wird eine einmalige Steuer fällig, die sich nach dem Einkommen zum Zeitpunkt des Bezugs richtet.
Maximalbetrag der Säule 3a im Jahr 2025
Kapitalgesellschaften
Wer Inhaber/-in einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist und auch da arbeitet, gilt gesetzlich als Angestellte/-r ebendieser Kapitalgesellschaft. Die angestellten Kapitalgesellschafter/-innen müssen obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert werden und unterstehen der obligatorischen, beruflichen Vorsorge und sind somit zwingend einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) angeschlossen, wenn das Jahreseinkommen über der BVG-Eintrittsschwelle, auch Mindestlohn genannt, liegt (2025: CHF 22 680.–).
In diesem Fall liegt der Maximalbetrag bei CHF 7 258.- pro Jahr (2025).
Personengesellschaften
Erwerbstätige steuerpflichtige Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehören, können als Beiträge an die Säule 3a jährlich bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommen (entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich der Beiträge für AHV/IV/EO), maximal aber den Betrag von CHF 36 288.– in die gebundene 3. Säule einzahlen.
Achtung: bei Personengesellschaften ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beträge nur gegeben, wenn ein Gewinn erzielt wurde.
Primanota zeigt dir deine jährlichen Maximalbeträge
Wenn du einen Jahresbericht erstellst, zeigt dir Primanota automatisch deinen Maximalbetrag, den du in die Säule 3a einzahlen kannst, für das betreffende Jahr an. Praktisch!
Historische Entwicklung der Säule-3a-Maximalbeträge
Jahr | AHV/IV-pflichtig mit PK | AHV/IV-pflichtig ohne PK |
---|---|---|
2025 | CHF 7 258.– | max. CHF 36 288.– |
2024 | CHF 7 056.– | max. CHF 35 280.– |
2023 | CHF 7 056.– | max. CHF 35 280.– |
2022 | CHF 6 883.– | max. CHF 34 416.– |
2021 | CHF 6 883.– | max. CHF 34 416.– |
2020 | CHF 6 826.– | max. CHF 34 128.– |
2019 | CHF 6 826.– | max. CHF 34 128.– |
2018 | CHF 6 768.– | max. CHF 33 840.– |
2017 | CHF 6 768.– | max. CHF 33 840.– |
2016 | CHF 6 768.– | max. CHF 33 840.– |
2015 | CHF 6 768.– | max. CHF 33 840.– |
2014 | CHF 6 739.– | max. CHF 33 696.– |
2013 | CHF 6 739.– | max. CHF 33 696.– |
2012 | CHF 6 682.– | max. CHF 33 408.– |